13.09.2018
Informationen rund um das Schwerbehindertenrecht standen im
Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Beirates für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
(Behindertenbeirat). „160 00 Menschen mit Schwerbehinderung leben in
Rheinland-Pfalz“, informierte Nobert Marx, Mitarbeiter des
rheinland-pfälzischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und
nannte Voraussetzungen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung: „Nach dem
Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige
Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als
sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher
ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ Die
Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der
Behinderung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft und von 20 bis 100 festgestellt.
„13 000 Anträge, bei denen es um die Anerkennung einer
Schwerbehinderung geht, haben die Mitarbeiter des Landesamtes 2017 bearbeitet“,
berichtete Marx. Der Referent vermittelte einen Überblick über gesetzliche
Regelungen, gab Hinweise zum Antragsverfahren und nannte mögliche Leistungen, die Menschen mit
Beeinträchtigung zustehen: „1974 wurde das Schwerbehindertengesetz geschaffen.
Personen ab einem GdB von 50 können als schwerbehindert anerkannt werden.“
Zunächst müsse beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ein Antrag
gestellt werden. Nach der Durchführung gesundheitlicher Ermittlungen durch das
Landesamt entscheide dieses, welcher GdB vorliege. Außerdem werde festgestellt,
ob bestimmte gesundheitliche Merkmale, sogenannte Merkzeichen, gegeben sind.
Von der Feststellung hänge ab, welche der vielfältigen im Gesetz definierten Nachteilsausgleiche,
beispielsweise technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des
Arbeitsplatzes, Erleichterungen zur
Teilnahme am Arbeitsleben, Nachteilsausgleiche rund ums Auto oder Zusatzurlaub,
in Anspruch genommen werden können. Ab einem GdB von 50 stelle das Landesamt
auf Antrag einen mit Lichtbild versehenen Schwerbehindertenausweis aus.
Informationen für Menschen mit Behinderungen sind beim
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz,
Tel.: (06131) 967-0, www.lsjv.rlp.de
erhältlich. Auf der Internetseite des Landesamtes sind unter Bürgerportale/Service
- Downloads - Menschen mit Behinderungen, Antragsformulare zum Herunterladen eingestellt. Bezüglich der Umsetzung von
Barrierefreiheit im Landkreis Alzey-Worms teilte Landrat Ernst Walter Görisch
mit, dass im Anschluss an die vor einiger Zeit durchgeführten Begehungen in
Alzey und Osthofen bereits einige der vorgeschlagenen Verbesserungen in
Zusammenarbeit mit den Städten realisiert werden konnten. Darüber hinaus werden
im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Alzey-Worms bis 2022 70
Prozent der Haltestellen im Landkreis barrierefrei ausgebaut.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
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