18.07.2018
Nachdem die Regionalvertretung der
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die zweite Teilfortschreibung des Raumordnungsplanes aus dem Jahr 2014 für das
Kapitel Siedlungsentwicklung und -struktur sowie für das Kapitel
Rohstoffsicherung beschlossen hat, erfolgt die Anhörung und Offenlegung des
Planentwurfs in der Zeit vom 31. Juli
bis 18. September 2018. Anregungen seitens der Öffentlichkeit können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist vorgebracht werden. Die Unterlagen sind auf der Seite der
Planungsgemeinschaft unter http/www.pg-rheinhessen-nahe.de einzusehen. Sie
werden darüber hinaus bei den unteren Landesplanungsbehörden der Region Rheinhessen-Nahe
(Kreisverwaltungen Alzey-Worms, Mainz-Bingen, Bad Kreuznach und Birkenfeld)
sowie den Stadtverwaltungen Mainz (Rathauspforte) und Worms und der
Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft, Ernst-Ludwig-Straße 2, Mainz,
bereitgestellt.
Die
Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe bittet darum, Stellungnahmen zum
vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung in elektronisch bearbeitbarer Form
(z.B. Wordformat) an geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de
zu senden. „Neben Änderungen in den Bereichen Siedlungsstruktur,
Siedlungsentwicklung sowie Rohstoffsicherung und Anpassungen und Ergänzungen
der strategischen Umweltprüfung sind aufgrund aktueller Datengrundlagen zum
Siedlungsbestand sowie baurechtlich zulässiger Nutzungen nach rechtskräftigen
Flächennutzungsplänen auch die Raumordnungskarte sowie die Beikarte
aktualisiert. Darüber hinaus sind Änderungen aufgrund aktueller
bauleitplanerischer Verfahren in der Raumordnungskarte umgesetzt“, informiert
Landrat Ernst Walter Görisch, Vorsitzender der Planungsgemeinschaft.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
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