29.05.2018
Der Landkreis Alzey-Worms und
die Firma Mülldeponie Framersheim GmbH (MDF) haben sich bei den Differenzen um
die Bewirtschaftung der Mülldeponie in Framersheim auf einen Vergleich
geeinigt. Beide Seiten begrüßen, dass nach langen und intensiven Verhandlungen
ein Ergebnis erreicht werden konnte, das die Interessenlage beider
Vertragspartner angemessen berücksichtigt.
In den kommenden Tagen werden
die Gremien des Landkreises Alzey-Worms abschließend über den Vertragstext zu
beraten und zu beschließen haben. Der Vergleich trifft Regelungen bezüglich der
Einstellung der Hausmüllablagerung bzw. der Stilllegung der Deponie seit 1.
Juni 2005 und über die sogenannte Restbewirtschaftung der Deponie durch die
Firma MDF. Die vertraglichen Regelungen bezüglich der Oberflächenabdeckung der
Deponie und der Rekultivierung gelten wie bisher fort.
Aufgrund gesetzlicher
Vorgaben darf seit 1. Juni 2005 nur noch Hausmüll abgelagert werden, der
vorbehandelt ist. Der Landkreis hatte sich aber bereits im Jahre 2003 für eine
thermische Verwertung des Hausmülls bei der Gemeinschafts Müllheizkraftwerk
Ludwigshafen GmbH (GML) und damit für die Schließung der Deponie entschieden.
Der mit der Firma MDF im Jahre 1978 geschlossene und 1993 fortgeschriebene
Vertrag sieht jedoch die komplette Verfüllung der Deponie in Framersheim mit
Abfällen aus dem Landkreis Alzey-Worms vor. Diese Situation hatte zum
Rechtsstreit zwischen den Vertragspartnern geführt.
Nach dem ausgehandelten
Vergleichsvertrag soll der Landkreis Alzey-Worms Ausgleichszahlungen an die
Firma MDF leisten. Darüber hinaus erhält die Firma MDF durch den Landkreis das
Recht, die bislang nicht verfüllten Deponie-Bereiche mit sogenannten mineralischen
Abfällen (Abfallarten der Deponieklasse II) zu verfüllen. Die Firma MDF kann
sich hierbei eines dritten Partners bedienen; insoweit handelt sie im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung. Quasi als Konzessionsgeber wird der Landkreis
Alzey-Worms entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Antrag auf Genehmigung
zum Betrieb und zur Ablagerung von Abfällen auf der Deponie in Framersheim
stellen. Die Antragsunterlagen sollen nach derzeitigem Sachstand im Juli 2018
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt als der zuständigen
Genehmigungsbehörde vorgelegt werden.
Der Vergleichsvertrag wird
rechtswirksam werden, sobald die Gremien des Landkreises zugestimmt haben, der
Antrag auf Genehmigung des Deponiebetriebs behördlicherseits positiv beschieden
ist und die Firma Mülldeponie Framersheim ihre Vertragsverhandlungen mit dem
dritten Partner erfolgreich abgeschlossen hat. Mit Inkrafttreten des Vertrages
wird der beim Landgericht Mainz anhängige Prozess, der derzeit ruht, beendet.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey