„Auf Vergleich geeinigt“

29.05.2018

Landkreis Alzey-Worms und Firma Mülldeponie Framersheim legen Ergebnis vor / Kreisgremien müssen entscheiden

Der Landkreis Alzey-Worms und die Firma Mülldeponie Framersheim GmbH (MDF) haben sich bei den Differenzen um die Bewirtschaftung der Mülldeponie in Framersheim auf einen Vergleich geeinigt. Beide Seiten begrüßen, dass nach langen und intensiven Verhandlungen ein Ergebnis erreicht werden konnte, das die Interessenlage beider Vertragspartner angemessen berücksichtigt. In den kommenden Tagen werden die Gremien des Landkreises Alzey-Worms abschließend über den Vertragstext zu beraten und zu beschließen haben. Der Vergleich trifft Regelungen bezüglich der Einstellung der Hausmüllablagerung bzw. der Stilllegung der Deponie seit 1. Juni 2005 und über die sogenannte Restbewirtschaftung der Deponie durch die Firma MDF. Die vertraglichen Regelungen bezüglich der Oberflächenabdeckung der Deponie und der Rekultivierung gelten wie bisher fort. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf seit 1. Juni 2005 nur noch Hausmüll abgelagert werden, der vorbehandelt ist. Der Landkreis hatte sich aber bereits im Jahre 2003 für eine thermische Verwertung des Hausmülls bei der Gemeinschafts Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) und damit für die Schließung der Deponie entschieden. Der mit der Firma MDF im Jahre 1978 geschlossene und 1993 fortgeschriebene Vertrag sieht jedoch die komplette Verfüllung der Deponie in Framersheim mit Abfällen aus dem Landkreis Alzey-Worms vor. Diese Situation hatte zum Rechtsstreit zwischen den Vertragspartnern geführt. Nach dem ausgehandelten Vergleichsvertrag soll der Landkreis Alzey-Worms Ausgleichszahlungen an die Firma MDF leisten. Darüber hinaus erhält die Firma MDF durch den Landkreis das Recht, die bislang nicht verfüllten Deponie-Bereiche mit sogenannten mineralischen Abfällen (Abfallarten der Deponieklasse II) zu verfüllen. Die Firma MDF kann sich hierbei eines dritten Partners bedienen; insoweit handelt sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Quasi als Konzessionsgeber wird der Landkreis Alzey-Worms entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb und zur Ablagerung von Abfällen auf der Deponie in Framersheim stellen. Die Antragsunterlagen sollen nach derzeitigem Sachstand im Juli 2018 der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt als der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Der Vergleichsvertrag wird rechtswirksam werden, sobald die Gremien des Landkreises zugestimmt haben, der Antrag auf Genehmigung des Deponiebetriebs behördlicherseits positiv beschieden ist und die Firma Mülldeponie Framersheim ihre Vertragsverhandlungen mit dem dritten Partner erfolgreich abgeschlossen hat. Mit Inkrafttreten des Vertrages wird der beim Landgericht Mainz anhängige Prozess, der derzeit ruht, beendet.

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