14.12.2015
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist Ziel einer erfolgten Änderung der Richtlinien der Jugendpflege in Bezug auf die Teilnahme einschlägig vorbestrafter Personen bei Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Alzey-Worms gemäß Paragraph 72 des Sozialgesetzbuches. Nachdem den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt worden war, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe (auch mit Vereinen) sicherzustellen haben, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die wegen einer Straftat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz verurteilt wurden, eingesetzt sind, haben sich mittlerweile mehr als 200 Vereine dieser Rahmenvereinbarung angeschlossen. Wie Kreisjugendpfleger Thomas Espenschied mitteilt, wird eine Liste dieser Vereine ab Januar 2016 auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Einsicht eingestellt. Espenschied weist darauf hin, dass künftig nur noch Organisationen mit öffentlichen Mitteln förderfähig sind, die sich der Rahmenvereinbarung verpflichtet haben. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Informationen hierzu sind bei Thomas Espenschied unter der Rufnummer (06731) 408-5011 und Anja Neder, Rufnummer (06731) 408-5021 erhältlich.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey