17.09.2015
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsgesetzes für die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage (WEA) in Alzey-Heimersheim informiert die Kreisverwaltung Alzey-Worms, dass für den Bau der Anlage ein Rechtsanspruch bestehe. „Unsere eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, dass die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtwidrig erfolgte und daher nach geltender Gesetzeslage seitens der Kreisverwaltung als übergeordneter Behörde zu ersetzen ist. Die WEA soll in der rechtskräftig ausgewiesenen Vorrangfläche des Raumordnungsplanes errichtet werden. Bereits zu Beginn des Jahres hatte die Baubehörde des Kreises die Stadt Alzey über den Sachverhalt informiert und empfohlen, auch den Flächennutzungsplan zu ändern“, betont Baudirektor Dr. Herbert Schmitt. Raumordnerische bzw. baurechtliche Gründe für eine Reduzierung der Vorrangfläche konnten nicht dargestellt werden. Nachdem die Stadt trotz klarer Kenntnis hinsichtlich unzureichender und rechtswidriger Bauleitplanung untätig geblieben sei, müsste das Einvernehmen ersetzt werden. Insbesondere mit Blick auf möglicherweise erhebliche Kostenfolgen, die daraus für den Kreis resultieren würden. „Wir könnten vom Investor für entgangene Gewinne bis zu einem Zeitraum von 20 Jahren und länger haftbar gemacht werden“, so Dr. Schmitt.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey