28.05.2015
Auf Belastungen durch Schienenverkehrslärm hinweisen und Maßnahmen zum Lärmschutz anregen, ist Ziel der vom Eisenbahn-Bundesamt initiierten Öffentlichkeitsbeteiligung „Lärmaktionsplanung“. Bis Ende Juni besteht auf der Internetplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder schriftlich beim Eisenbahn-Bundesamt, Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, für Betroffene die Möglichkeit, sich zu ihrer persönlichen Lärmsituation zu äußern. Eine Teilnahme eröffnet dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenheitsanalyse der durch Schienenverkehrslärm betroffenen Personen vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Analyse und aufgrund einer Lärmkartierung können langfristige Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken. „Ich halte es vor diesem Hintergrund für wichtig, dass sich die im Landkreis Alzey-Worms betroffenen Gebietskörperschaften sowie die Bürgerinnen und Bürger möglichst zahlreich einbringen, um auf ihre Belastung im Hinblick auf Lärmschutzmaßnahmen hinzuweisen“, betont Landrat Ernst Walter Görisch. Wie das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten mitteilt, betreffe die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes nur Maßnahmen in Bundeshoheit. Planerische Maßnahmen zum Lärmschutz an Schienenstrecken (z.B. im Rahmen der Bauleitplanung) blieben in der Verantwortung der Kommunen. Die Landesregierung werde weiterhin die notwendigen Initiativen ergreifen, um für einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Schienenverkehrslärm zu sorgen. Neben Aktivitäten vor Ort, wie etwa Messungen von Lärm und Erschütterungen, den beauftragten Untersuchungen zu Belästigungen und Schlafstörungen oder dem Engagement im Beirat „leiseres Mitttelrheintal“ gelte das Augenmerk vor allem auch der Verbesserung der derzeit unzureichenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm, insbesondere an Bestandsstrecken.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey