Bekanntmachung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Wirtschaftsplan Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2015

05.02.2015

Unterüberschrift der Meldung

I.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, hat mit Verfügung vom 28.01.2015, Az.: 17 461-AZ/21a, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Alzey-Worms für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2015 genehmigt.  

II.

Die Satzung wird gemäß §§ 17, 20 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) i. V. m. §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, nachstehend bekanntgemacht.  

III.

Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen entsprechend der Bestimmungen des § 57 LKO i. V. m. § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit von Montag, 09.02.2015, bis einschließlich Mittwoch, 18.02.2015, (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, Alzey, Zimmer 68, öffentlich aus.  

IV.

Sofern die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder aufgrund der LKO zustande gekommen ist, gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.  

Wird eine Verletzung nach Ziffer IV. Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Alzey, 03.02.2015
Az.: 1-11612-1/mer
Kreisverwaltung Alzey-Worms  

gez.: Görisch  

Ernst Walter Görisch
Landrat

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