05.02.2015
I.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier,
hat mit Verfügung vom 28.01.2015, Az.: 17 461-AZ/21a, die Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises
Alzey-Worms für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2015 genehmigt.
II.
Die Satzung wird gemäß §§ 17, 20 und 57 der
Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) i. V.
m. §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, nachstehend bekanntgemacht.
III.
Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen
entsprechend der Bestimmungen des § 57 LKO
i. V. m. § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit von Montag, 09.02.2015, bis einschließlich Mittwoch,
18.02.2015, (Montag bis Freitag 8:00
bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis
18:00 Uhr) bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, Alzey,
Zimmer 68, öffentlich aus.
IV.
Sofern die Satzung unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften der LKO oder aufgrund der LKO zustande gekommen ist, gilt
sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist die
Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht hat.
Wird
eine Verletzung nach Ziffer IV. Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
Ablauf der in Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Alzey, 03.02.2015
Az.: 1-11612-1/mer
Kreisverwaltung
Alzey-Worms
gez.:
Görisch
Ernst
Walter Görisch
Landrat
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey