18.12.2014
Der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms hat in seiner Sitzung vom 16.12.2014 gemäß § 57 Landkreisordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 114 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 festgestellt und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht
und dem Beteiligungsbericht sowie die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses
und des Rechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 114 GemO in Verbindung mit § 1
der Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms und dem Beschluss des Kreistages
zu öffentlichen Bekanntmachungen vom 24.11.2009 an den dieser Bekanntmachung
folgenden 7 Werktagen , (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der
Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Zimmer 68 (Erdgeschoss),
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Alzey, 17.12.2014
gez. Görisch
(Ernst Walter Görisch)
Landrat
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey