17.12.2014
Wichtige Umweltaufgaben haben Schornsteinfeger heutzutage zu
erfüllen. Natürlich steigt ein Schornsteinfeger weiterhin auf die Dächer und reinigt
dort die Kamine. Er ist aber auch Ansprechpartner bei der Planung neuer Heizungsanlagen und berät, wenn
eine Feuerstätte fachgerecht errichtet
werden soll.
Im Rahmen des Vollzugs des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes wurden Kehrbezirke im Landkreis Alzey-Worms durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier ausgeschrieben und ab Januar 2015 neu besetzt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Kreishaus überreichte Landrat Ernst Walter Görisch den Bezirksschornsteinfegermeistern, die alle bereits seit vielen Jahren im jeweiligen Bezirk tätig sind, ihre Bestellungsurkunden für die kommenden sieben Jahre. „Aufgrund europäischer Vorgaben wurde das Schornsteinfegerrecht 2013 neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist die Öffnung des Schornsteinfegerwesens für den Wettbewerb“, betonte der Kreischef. Innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren, führe der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister zweimal eine so genannte Feuerstättenschau in den jeweiligen Gebäuden durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) diene dem vorbeugenden Brandschutz. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Feuerstättenbescheid. Darin ist festgehalten, welche Kehr- und Messarbeiten durchgeführt werden müssen und bis wann diese zu erledigen sind. Dafür, dass alle im Feuerstättenbescheid aufgeführten Tätigkeiten ausgeführt werden, müssen die Bürger selber sorgen. Die Ausführung der Arbeiten können an den Kehrbezirksinhaber oder frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger vergeben werden.
„Feuerstättenschau, die Führung des Kehrbuchs, anlassbezogene Prüfungen und die Ausstellung von Bescheinigungen zur Bauabnahme obliegen weiterhin der hoheitlichen Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters“, betont Hermann Müller, Sprecher der Bezirksschornsteinfeger im Kreis. Darüber hinaus beraten Schornsteinfeger bei der Planung einer neuen Heizungsanlage oder entfernen Vogelnester, wenn diese im Kamin den Rauchabzug verhindern. Dabei seien es vor allem massive Dohlennester, die aus Gründen der Sicherheit immer wieder den Abzug des Kamins verstopften.
Das Auswahlverfahren der ADD hat ergeben, das die Tätigkeiten als
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister zum 1. Januar 2015 für die
Kehrbezirke im Landkreis Alzey-Worms folgenden Personen zu übertragen ist:
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey