"Kommunen und Bürger an Planungsprozessen beteiligen"

23.10.2014

PG Rheinhessen-Nahe: Landrat Görisch weiter Vorsitzender

Landrat Ernst Walter Görisch (Alzey-Worms)  hat weiterhin den Vorsitz der Planungsgemeinschaft (PG) Rheinhessen-Nahe inne. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Regionalvertretung bestätigten die Mitglieder Görisch im Amt als Vorsitzenden für die Jahre 2014 bis 2019. Als stellvertretender Vorsitzender ebenfalls wieder gewählt wurde Oberbürgermeister Michael Kissel (Worms). Neu in der Funktion als weiterer stellvertretender Vorsitzender ist Landrat Karl-Josef Diehl (Bad Kreuznach).

Die Planungsregion Rheinhessen-Nahe umfasst die Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms. „Ich freue mich, dass ich meine Tätigkeit als Vorsitzender der Planungsgemeinschaft, die als wichtiges Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Planung fungiert, weiter fortführen kann“, so Landrat Görisch zu seiner Wiederwahl. Aufgabe der Planungsgemeinschaft sei es, Ziele der Raumordnung für die Region mit den  Entwicklungsvorstellungen und Planungsabsichten der Kommunen zu verknüpfen und detailliert auszugestalten. Dabei stehe die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe - als eine der fünf Planungsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz - für den Aufbau einer vertrauensvollen Kooperations- und Kommunikationskultur zwischen allen an Planungsprozessen beteiligten Einrichtungen und Institutionen.

Ebenfalls auf der Tagesordnungstand stand die Bildung der drei Ausschüsse „Infrastruktur und Siedlungsentwicklung“,  „Umwelt und Landespflege“ und „Grundsatzfragen und Projekte“ der Planungsgemeinschaft, die mit jeweils 16 Mitgliedern besetzt sind und die teilweise einen neuen Zuschnitt erhalten haben. Dass die Möglichkeit des Dialogs mit Städten und Gemeinden hervorragend angenommen wird, verdeutlicht der gerade laufende Prozess der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes für die Region. „Aufgrund der Vielzahl der im Rahmen des Prozesses bei der Planungsgemeinschaft angeregten Ergänzungen und Änderungsvorschläge, wurde der Zeitpunkt für den endgültigen Abschluss der Anhörungsfrist auf Anregung des Landkreises Birkenfeld von Mitte Oktober auf Ende Dezember gerückt“, berichtete Görisch. Dann soll das Verfahren abgeschlossen sein und nach Prüfung aller eingegangenen Vorschläge eine  Beschlussfassung über den Regionalen Raumordnungsplan stattfinden.  Der Regionale Raumordnungsplan enthält auf Basis des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) und des Teilplans Windenergienutzung Festsetzungen in Form von Zielen und Grundsätzen, um die Siedlungs- und Freiraumstruktur zu sichern. Diese sind von den Kommunen bei ihren lokalen Planungen zu berücksichtigen, beispielsweise wenn es die Ansiedlung von Unternehmen betrifft.

Möbelmarkt Bingen: Fläche verringern

Die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bingen im Rahmen der Ansiedlung eines großflächigen Möbelhauses mit Möbelmitnahmemarkt im Gewerbe- und Industriepark Bingen-Grolsheim stand auf der Tagesordnung der Sitzung des bisherigen Regionalvorstandes der Planungsgemeinschaft, der sich im Vorfeld der konstituierenden Sitzung getroffen hatte. Grundsätzlich sei die Ausweisung eines Möbelhauses als großflächiger Einzelhandelsbetrieb am geplanten Standort zu befürworten. Allerdings sei bei einer Umsetzung der vorliegenden Planung mit der vorgesehenen Verkaufsfläche von 45 000 Quadratmeter und dem hohen Anteil  innenstadtrelevanter Sortimente, eine in dieser Form nicht tolerierbare Beeinträchtigung der benachbarten Ober-, Mittel- und Grundzentren zu erwarten. Zum Schutz des innerstädtischen Versorgungsbereichs schlägt die Planungsgemeinschaft deshalb vor, die Größe der Verkaufsfläche des Marktes auch unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bingen auf 22 500 Quadratmeter sowie die Fläche für den Verkauf des innerstädtischen Sortimentes auf 2250 Quadratmeter zu reduzieren.

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