20.08.2014
Durch Verfügung vom 11. Juli 2014, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Alzey-Land am 24. Juli 2014, wurde die
Aufbaugemeinschaft Biebelnheim
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
gebildet.
Die Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Rebflächen berechtigen. Aufbaugebiet Biebelnheim: Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung ist die Einmündung des Wirtschaftsweges Gemarkung Biebelnheim Flur 14 Nr. 41 auf die Landstraße L 414 (Wörrstädter Straße). Die Grenze des Aufbaugebietes verläuft westlich entlang der L 414 in nördlicher Richtung bis zum befestigten Weg Flur 17 Nr. 8. Sie folgt diesem Weg nach Westen bis zum nach Südwesten abknickenden Weg Flur 4 Nr. 262/2. Die Grenze verläuft entlang dieses Weges bis zum Parallelweg zum Rohrgraben. Von dort verläuft die Grenze nach Osten entlang der Wege Flur 15 Nrn. 105 und 107 sowie Flur 14 Nr. 1 bis zur Einmündung des Weges Flur 14 Nr. 37/2. Von dort folgt sie diesem Weg zunächst nach Norden und dann nach Osten bis zur Einmündung des Weges Flur 14 Nr. 41. Die Aufbaugebietsgrenze verläuft entlang dieses Weges zunächst nach Norden und dann nach Osten bis zur L 414 und trifft damit auf den Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung.
Das Aufbaugebiet umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Biebelnheim: | ||
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Flur 4 | Flurstücksnrn. |
262/2, 280/1 – 324 |
Flur 6 | Flurstücksnrn. |
1/3, 1/5, 2/2, 4/3, 5/1, 6/3, 6/5, 13, 17, 18, 21, 22/1, 22/2, 25/1, 26/2, 27, 28, 31/3, 41 – 171/2 |
Flur 7 | Flurstücksnrn. |
15 – 85 |
Flur 14 | Flurstücksnrn. |
38 – 41 |
Flur 15 | Flurstücksnrn. |
102, 103 |
Flur 17 | Flurstücksnrn. |
8 – 25 |
Zur Gründungsversammlung
am 11. September 2014 um 19:00 Uhr, (Einlass ab 18:00 Uhr) in die Turnhalle Biebelnheim
werden die Mitglieder hiermit eingeladen.
Tagesordnung:
Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben. Für die Ermittlung der Stimmzahl können die EU-Weinbaukartei, oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitgebracht werden.
Der Satzungsentwurf ist zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 21. August 2014 bis einschließlich 10. September während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Zimmer 211, sowie bei der Ortsgemeinde Biebelnheim während der Dienststunden des Ortbürgermeisters ausgelegt.
Alzey, den 17.08.2014
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Im Auftrag
gez. Dr. Sell
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey