Vollzug des Wasserverbandsgesetzes; Öffentliche Bekanntmachung

30.06.2014

Der Wasser- und Bodenverband „Rohrlache“ in Osthofen hat in seiner Versammlung am 20. Mai 2014 die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Rohrlache“ vom 24.05.1993 einstimmig beschlossen.

Die 1. Änderungssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Rohrlache“ wurde am 12. Juni 2014 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, aufsichtsbehördlich genehmigt.

Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung nach den §§ 58 Abs. 2 und § 67 Satz 2 WVG in Verbindung mit § 4 des Verkündungsgesetzes vom 03. Dezember 1973 (GVBl. S. 375, BS 114-1) im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 23. Juni 2014 (Ausgabe Nr. 22, Seite 626 und 627) erfolgt ist.

Alzey, den 23. Juni 2014
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Str. 36,
55232 Alzey
Ernst Walter
Görisch Landrat

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