30.06.2014
Der Wasser- und Bodenverband „Rohrlache“ in Osthofen hat in seiner Versammlung am 20. Mai 2014 die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Rohrlache“ vom 24.05.1993 einstimmig beschlossen.
Die 1. Änderungssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Rohrlache“ wurde am 12. Juni 2014 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, aufsichtsbehördlich genehmigt.
Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung nach den §§ 58 Abs. 2 und § 67 Satz 2 WVG in Verbindung mit § 4 des Verkündungsgesetzes vom 03. Dezember 1973 (GVBl. S. 375, BS 114-1) im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 23. Juni 2014 (Ausgabe Nr. 22, Seite 626 und 627) erfolgt ist.
Alzey, den 23. Juni 2014
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Str. 36,
55232 Alzey
Ernst Walter
Görisch Landrat
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey