Am 9. Mai 2021 ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, dass Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2-Virus genesen sind, bestimmte Erleichterungen erhalten.
Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie auf
der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter
Aktuelle Hygienekonzepte finden Sie auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter:
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
(keine Fragen zur Impfung oder zu Impfterminen)
Mo-Fr
08:00 - 12:00 Uhr,
Mo-Mi
14:00 - 16:00 Uhr,
Do
14:00 - 18:00 Uhr
Am Wochenende ist
das Gesundheitsamt ausschließlich
samstags per E-Mail (gesundheitsamt@alzey-worms.de)
und nur für Notfälle (große Ausbrüche) zur erreichen