Corona-Virus

Regelungen und Maßnahmen im Überblick

Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

  • 04.11.2021  Siebenundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (27. CoBeLVO) Vom 4. November 2021

    Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28 a Abs. 1 und den §§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 ( I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 8 des Gesetzes vom 27 September 2 021 ( I S. 4530 in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 ( S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 ( S. 341), BS 2126 10, wird verordnet:

Allgemeinverfügung des Landrats zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund der steigenden SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-Worms

Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung – SchAusnahmV

Am 9. Mai 2021 ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, dass Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2-Virus genesen sind, bestimmte Erleichterungen erhalten.

Weitere Rechtsgrundlagen

Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Hygienekonzepte

Aktuelle Hygienekonzepte finden Sie auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter:

Archiv

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Corona-Hotline

(keine Fragen zur Impfung oder zu Impfterminen)

(06731) 408-7039

Mo-Fr
   08:00 - 12:00 Uhr,
Mo-Mi
   14:00 - 16:00 Uhr,
Do
   14:00 - 18:00 Uhr

Am Wochenende ist
das Gesundheitsamt ausschließlich samstags per E-Mail (gesundheitsamt@alzey-worms.de)
und nur für Notfälle (große Ausbrüche) zur erreichen

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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