Amtliche Bekanntmachungen

  • 20.08.2014  Öffentliche Bekanntmachung

    Durch Verfügung vom 11. Juli 2014, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Alzey-Land am 24. Juli 2014, wurde die Aufbaugemeinschaft Biebelnheim – Körperschaft des öffentlichen Rechts – gebildet.
  • 28.07.2014  Amtliche Bekanntmachung

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.07.2014 den Jahresabschluss 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebes mit einem Jahresgewinn von 1.879.443,25 € festgestellt.
  • 24.07.2014  Bekanntmachung über die Einberufung von zwei Ersatzpersonen für den Kreistag des Landkreises Alzey-Worms

    Nach der Wahl zu Kreisbeigeordneten haben Herr Gerhard Seebald (SPD) und Herr Klaus Mehring (FWG) ihr Kreistagsmandat in der konstituierenden Kreistagssitzung am 22.07.2014 niedergelegt.
  • 11.07.2014  Bekanntmachung: Vollzug der Wassergesetze

    Planfeststellungsverfahren nach § 67 WHG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 WHG Erweiterung der Kiesförderung im Nassabbau am Kieswerk III Niederrhein in der Gemarkung Gimbsheim (Erweiterungsfläche „Büttel-Ost“) - In dem von der Büttel Verwaltung Karin Weber e. K beantragten Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Kiesförderung im Nassabbau am Kieswerk III Niederrhein in der Gemarkung Gimbsheim (Erweiterungsfläche „Büttel-Ost“) sind Stellungnahmen von Behörden, Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie Einwendungen eingegangen.
  • 30.06.2014  Vollzug des Wasserverbandsgesetzes; Öffentliche Bekanntmachung

    Der Wasser- und Bodenverband „Rohrlache“ in Osthofen hat in seiner Versammlung am 20. Mai 2014 die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Rohrlache“ vom 24.05.1993 einstimmig beschlossen. Die 1. Änderungssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Rohrlache“ wurde am 12. Juni 2014 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, aufsichtsbehördlich genehmigt.

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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