Amtliche Bekanntmachungen

  • 12.10.2020  Bekanntmachung

    Aufgrund § 57 LKO i. d. F. vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188) i.V.m. § 90 Abs. 1 GemO i. d. F. vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153):
  • 24.09.2020  Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson für den Kreistag des Landkreises Alzey-Worms

    Herr Klaus Willius, Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD, der in den Kreistag gewählt worden war, ist am 15.09.2020 verstorben.
  • 11.09.2020  Bekanntmachung

    Gemäß § 5 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 zuletzt ...
  • 31.08.2020  Bekanntmachung

    Die kreisfreie Stadt Worms, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Adolf Kessel und der Landkreis Alzey-Worms, vertreten durch Herrn Landrat Heiko Sippel schließen auf der Grundlage der §§ 1,12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. 1982, S.476), sowie den §§ 42a, 88a und 69 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), (Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.1990, BGBI. I S.1163), i.V.m. § 2 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21.12.1993, (GVBI. S. 632), sowie § 2 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG) in der Neufassung vom 22.12.2001 (BGBI. 2002 I S.354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.11.2019 (BGBI. S. 1752), in der jeweils geltenden Fassung nachfolgende Zweckvereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
  • 01.04.2020  Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson für den Kreistag des Landkreises Alzey-Worms

    Frau Birgit Thörle, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE, die in den Kreistag gewählt worden war, hat ihr Kreistagsmandat niedergelegt.

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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