Amtliche Bekanntmachungen
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Gemäß § 5 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 zuletzt ...
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Die kreisfreie Stadt Worms, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Adolf Kessel und der Landkreis Alzey-Worms, vertreten durch Herrn Landrat Heiko Sippel schließen auf der Grundlage der §§ 1,12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. 1982, S.476), sowie den §§ 42a, 88a und 69 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), (Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.1990, BGBI. I S.1163), i.V.m. § 2 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21.12.1993, (GVBI. S. 632), sowie § 2 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG) in der Neufassung vom 22.12.2001 (BGBI. 2002 I S.354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.11.2019 (BGBI. S. 1752), in der jeweils geltenden Fassung nachfolgende Zweckvereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
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Frau Birgit Thörle, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE, die in den Kreistag gewählt worden war, hat ihr Kreistagsmandat niedergelegt.
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I. Das Land Rheinland-Pfalz hat in der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 in Teil 6 § 11 Satz 1 das Nachfolgende geregelt:
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Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.