Die angelieferten Abfälle bzw. Wertstoffe müssen vorsortiert sein. Nur so
kann eine reibungslose Abwicklung gewährleistet werden. Ggf. muss
außerhalb des Geländes nachsortiert werden.
Herkunft: Haushalte des Landkreises Alzey-Worms
Bei der Anlieferung mit einem Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen,
ist unaufgefordert der Personalausweis vorzuzeigen, um den Wohnsitz zu
bestätigen!
Es dürfen in der Regel maximal nur 4 Anlieferer auf den Wertstoffhof; der
Wertstoffhofbetreuer kann im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten die
Zahl der Anlieferer anpassen.
Die anderen Kunden müssen draußen warten.
Sicherheitsabstand von mind. 2 Meter beachten!
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes sollte – wie bei den meisten Dienstleistungen aktuell – selbstverständlich sein. Insbesondere für Risikopersonen
sehen wir grundsätzlich eine Pflicht, den Mund-Nasenschutz zu tragen.
Soweit der Wertstoffhofbetreuer einen Mund-Nasenschutz trägt, besteht für die
Kunden ebenso grundsätzlich die Pflicht, den Mund-Nasenschutz zu tragen.
Den Anweisungen der Wertstoffhofbetreuer ist Folge zu leisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms
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