Abfallwirtschaft

Elektrogeräte

Alte Elektrogeräte dürfen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht zusammen mit dem Restmüll in der grauen Tonne entsorgt werden. Als Besitzer/in eines Altgerätes sind Sie verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen, oder bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben:

  • Kleine Elektrogeräte können Sie zu den Wertstoffhöfen bringen.
  • Große Elektrogeräte können Sie zu allen Wertstoffhöfen bringen oder über die Elektrosperrmüllsammlung abholen lassen.
  • Abholung von Sperrmüll
 
 
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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