Ukraine: Hilfe für Geflüchtete

Verlängert: Aufenthaltserlaubnis Ukraine!

Die noch gültigen Aufenthaltsgenehmigungen für ukrainische Flüchtlinge bleiben weiterhin gültig. Den Inhabern dieser Aufenthaltsgenehmigungen ersparen sich die Beantragung einer Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde.

Aufenthaltserlaubnis Ukraine bis 2025 verlängert

Nach der Verordnung über die Weitergeltung der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine können Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Abs. 1 AunfenthG, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß 24 Abs. 1 AufenthG für Ausländer erteilt, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Die Flüchtlinge müssen sich nicht bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um eine Verlängerung zu beantragen.

Extended: Ukraine Residence Permit!

Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.

Ukraine residence permit extended until 2025

Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.

Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2025-го года

В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4- го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.

Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.

Kreisverwaltung Alzey-Worms bietet Überblick zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraiine

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Anträge und Formulare / Заявки та форми

Im Überblick

Ausländerbehörde

Die Anträge sind in deutscher Sprache auszufüllen. Die ukrainische Übersetzung dient nur der Erläuterung.
Приймаємо заявки лише німецькою мовою

Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung ist für jede Person einzeln auszufüllen.

Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey

abh@alzey-worms.de

Wohin wende ich mich, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stellen möchte?

Auch wenn derzeit noch nicht klar ist, wie hoch die Anzahl der Personen sein wird, die seitens des Landes auf die Kommunen verteilt und mit Wohnraum versorgt werden müssen, sammelt der Landkreis bereits Wohnunterkünfte.  

Es werden vor allem abgeschlossene Wohneinheiten gesucht, da für diese im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Kosten der Unterkunft übernommen werden können. 

Bitte nutzen Sie für Ihr Wohnraumangebot folgendes Online-Formular:

Wohin können sich Geflüchtete wenden, wenn sie auf der Suche nach Wohnraum sind?

Vorrangig sollen Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst bei Verwandten oder Bekannten untergebracht werden. 

Geflüchtete, die nicht bei Privatpersonen untergebracht werden können, sollen sich an die Aufnahmeeinrichtungen in Speyer und Trier wenden: 

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende 
Spaldingerstr. 100 
67346 Speyer

06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de


Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier

0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de


Wo müssen sich die Geflüchteten bei Ankunft im Landkreis melden?

Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Alzey-Worms bei/durch Verwandte oder Bekannte dauerhaft untergebracht werden könnten, sollten sich zeitnah beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) unter Vorlage der Pässe anmelden. Eine dauerhafte Unterkunft bedeutet, dass die Unterbringung in der Unterkunft für mehrere Wochen und Monate gesichert ist. 

Geflüchtete, die über keine dauerhafte Unterkunft verfügen, sollen sich an die Erstaufnahmeeinrichtungen in Trier und Speyer wenden:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de 

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier 0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de

Wie ist der Aufenthalt der Geflüchteten in Deutschland geregelt?

Menschen mit einem biometrischen Pass, die auf direktem Weg (ohne Zuteilung über das Land an die Kommunen) im Landkreis Schutz gesucht haben, müssen sich erst bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) melden. Eine Registrierung bei der Ausländerbehörde ist somit nicht direkt zwingend erforderlich.

Durch Inkrafttreten der EU-Massenzustrom-Richtlinie am 04.03.2022 haben ukrainische Vertriebene (auch solche ohne biometrischen Pass) ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Richtlinie berechtigt ukrainische Flüchtlinge, sich in Deutschland aufzuhalten ohne zusätzlich einen Asylantrag zu stellen.

Für weitere Informationen stehen das Personal der Ausländerbehörde beratend zur Verfügung:

Bleh, Sandra 06731 / 408 - 4032
Ehlenberger, Jana 06731 / 408 - 4291
Füllenbach, Torsten 06731 / 408 - 4341
Heinz, Rüdiger 06731 / 408 - 4031
Krämer, Steffen 06731 / 408 - 4331
Lawall, Angela 06731 / 408 - 4311
Schweizer, Christian 06731 / 408 - 4301
Unger, Claudia 06731 / 408 - 4041

Wohin können sich Flüchtlinge wenden, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen?

Hierfür ist das Jobcenter Alzey-Worms zuständig.

Bitte teilen Sie dem Jobcenter mit, wenn Sie nach Bewilligung von Leistungen ... 

  • Arbeit aufgenommen haben; 
  • ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnet haben; 
  • bereits eine gesetzliche Krankenversicherung gewählt haben; 
  • wenn individuelle Unterkunftskosten anfallen, also keine kostenfreie Unterkunft bei Bekannten oder Verwandten zur Verfügung steht. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Alzey-Worms

Wohin können sich Geflüchtete wenden, wenn sie sich über Infektionskrankheiten informieren möchten oder Interesse an einer Erstuntersuchung haben?

Das Gesundheitsamt Alzey-Worms bietet montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr eine Sprechstunde zur Beratung und Erstuntersuchung. Im Mittelpunkt steht die Beratung zu den öffentlich empfohlenen Impfungen und Untersuchungen zu ansteckenden Krankheiten wie Tuberkulose, COVID-19, ansteckende Gelbsucht, Keuchhusten, Masern und sexuell übertragbare Krankheiten. Bei Bedarf können Erkrankte bei Fachärzten weiterbehandelt werden.

Um Sprachprobleme zu vermeiden, rät das Gesundheitsamt eine Begleitperson mitzubringen, die im Bedarfsfall übersetzen kann. Außerdem sollte zur Erstuntersuchung wenn möglich der Impfpass oder andere medizinische Unterlagen mitgebracht werden. 

Bei akuten Krankheitssymptomen wie z.B. Husten, Schnupfen und Fieber soll ein niedergelassener Arzt kontaktiert werden. Der Termin im Gesundheitsamt wird dann verschoben.

Zur Terminvereinbarung der Sprechstunde des Gesundheitsamtes steht hier in Kürze ein Portal zur Terminbuchung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bis dahin telefonisch einen Termin unter (06731) 408-7033 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de. Vielen Dank!

Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?

Mit der Stellung des Schutzgesuchs als ukrainischer Flüchtling wird zunächst eine Fiktionsbescheinigung und dann ein Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) erteilt. In beiden Fällen wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen und bedarf keiner gesonderten aufenthaltsrechtlichen Genehmigung mehr.

Zur Erteilung der Fiktionsbescheinigung und Erstellung des Aufenthaltstitels ist der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung an die Ausländerbehörde zu senden mit der Bitte um die Vergabe eines Termins für die sog. PIK-Registrierung.

Kontaktdaten: 

Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey

abh@alzey-worms.de

Bleh, Sandra 06731 / 408 - 4032
Ehlenberger, Jana 06731 / 408 - 4291
Füllenbach, Torsten 06731 / 408 - 4341
Heinz, Rüdiger 06731 / 408 - 4031
Krämer, Steffen 06731 / 408 - 4331
Lawall, Angela 06731 / 408 - 4311
Schweizer, Christian 06731 / 408 - 4301
Unger, Claudia 06731 / 408 - 4041

Wo können ukrainische Flüchtlinge ihre Banknoten in Euro umtauschen?

Wie das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft mitteilen, können Flüchtlinge, die vor den Kriegshandlungen aus der Ukraine geflohen sind, seit 24. Mai 2022 in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen. 

Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank bekanntgegebenen Wechselkurs. 

Der Umtausch wird in einer von der Europäischen Zentralbank bereitgestellten Online-Anwendung erfasst, um sicherzustellen, dass die individuelle maximale Umtauschsumme nicht überschritten wird. Dabei wird die Identität jeder volljährigen geflüchteten Person, die am Umtausch teilnehmen möchte, erfasst und überprüft. Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Basiskontos durch Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet akzeptiert werden. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich. Weitere Informationen stellen alle am Umtauschprogramm teilnehmenden Banken und Sparkassen zur Verfügung.

Wo finde ich weitere Informationen in verschiedenen Sprachen?

Integreat App – Landkreis Alzey-Worms

Wie bereits während der Corona-Pandemie werden über die Integreat App des Landkreises Alzey-Worms zentral sogenannte Live-Inhalte in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Diese entsprechen den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Inhalte werden kontinuierlich aktualisiert. Die Übersetzung der gesamten Integreat App mit allen Angeboten in ukrainische Sprache wird derzeit fertiggestellt und wird voraussichtlich Ende März zur Verfügung stehen. 

Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Deutsch) finden Sie hier: 

Ukraine Handbook - Informationen auf Ukrainisch

Ukraine Handbook - Informationen auf Deutsch

Für alle Fragen rund um die Hilfen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine Wohnraumangebote, Spendenaufrufe und mögliche Unterstützung:

Info-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz: 0800 9900 660

Mo – Fr: 8 – 18 Uhr
Sa: 9 – 14 Uhr

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    Währungsumtausch für Flüchtlinge aus der Ukraine
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    „Albig hilft“ auch in der Ukraine
    Verbandsmaterial für Verletzte - Der Verein „Albig hilft“ hat eine Spendenaktion für die Opfer des Krieges in der Ukraine initiiert. Über Berlin und Polen wird Material zur Wundversorgung zu verletzten Menschen in der Ukraine gebracht. Durch Kontakte zu einem medizinischen Großhandel bezieht der Verein die Verbands- und Desinfektionsstoffe zum halben Preis. Spendenkonto: Albig hilft! Mainzer Volksbank, IBAN: DE62 5519 0000 0132 7040 16, Stichwort Ukraine-Hilfe.
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    Gynäkologische Sprechstunde für Frauen aus der Ukraine
    Insbesondere für Schwangere - Die Gyn-Praxis in Alzey, Bleichstraße 1, bietet ab sofort montags von 12 bis 14 Uhr eine Sprechstunde für Frauen, insbesondere für Schwangere, aus der Ukraine (mit Dolmetscher). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
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    S:O.S. `86  - Kinder von Tschernobyl: Mit Geldspenden unterstützen
    Hilfe für Bevölkerung in der Ukraine - Der Verein S.O.S. ´86 - Kinder von Tschernobyl e.V. unterstützt seit über 30 Jahren die Bevölkerung in der Ukraine. Um den Menschen in der derzeitigen Kriegssituation zu helfen, bringt der Verein Hilfsgüter in die Region und sammelt hierfür Spenden unter folgender Kontonummer: Kontoinhaber: S.O.S. ´86 - Kinder von Tschernobyl e.V. Bank: Rheinhessen Sparkasse IBAN: DE14 5535 0010 0003 1678 99 BIC: MALA DE51 WOR
  • 09.03.2022  Ukrainische Flüchtlinge: Erste Infos zum Aufenthalt im Landkreis Alzey-Worms

    Ukrainische Flüchtlinge: Erste Infos zum Aufenthalt im Landkreis Alzey-Worms
    Kreisverwaltung informiert - In diesen Tagen erreichen zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine Deutschland. Einige ukrainische Flüchtlinge sind bisher durch Kontakte mit Verwandten und Freunden oder durch private Initiativen auch im Landkreis Alzey-Worms eingetroffen. Für den weiteren Aufenthalt in Deutschland stellen sich viele Fragen rund um die Organisation des Alltags. Zur Information haben wir häufig gestellte Fragen aufgegriffen und Antworten formuliert.
  • 07.03.2022  Die Integreat App Landkreis Alzey-Worms erweitert ihr Informations-Angebot auf Ukrainisch

    Die Integreat App Landkreis Alzey-Worms erweitert ihr Informations-Angebot auf Ukrainisch
    Sprachmittler-Pool: Übersetzer*innen Ukrainisch gesucht - Der Landkreis steht aktuell vor der Herausforderung, wie kurzfristig Informationen auf Ukrainisch übersetzt und veröffentlichen können. Auf der Integreat App werden ab heute die wichtigsten Informationen zusammengefasst und über einen neuen Extrapunkt veröffentlicht. Die Integreat App unterstützt Ukrainisch als Sprache, das heißt: Die Integreat Plattform spielt die Inhalte so aus, dass sie auch über ukrainische Suchanfragen über Google und andere Suchmaschinen gefunden werden können.
  • 03.03.2022  Hotline zur Flüchtlingshilfe

    Hotline zur Flüchtlingshilfe
    Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat eine Telefon-Hotline und ein E-Mail-Postfach eingerichtet für alle Fragen rund um die Hilfen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, Wohnraumangebote, Spendenaufrufe und mögliche Unterstützung für die notleidende Bevölkerung.
e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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