Die noch gültigen Aufenthaltsgenehmigungen für ukrainische Flüchtlinge bleiben weiterhin gültig. Den Inhabern dieser Aufenthaltsgenehmigungen ersparen sich die Beantragung einer Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde.
Nach der Verordnung über die Weitergeltung der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine können Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Abs. 1 AunfenthG, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß 24 Abs. 1 AufenthG für Ausländer erteilt, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Die Flüchtlinge müssen sich nicht bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um eine Verlängerung zu beantragen.
Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.
Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.
В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4- го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления
Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.
Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.
Die
Anträge sind in deutscher Sprache auszufüllen. Die ukrainische Übersetzung
dient nur der Erläuterung.
Приймаємо заявки лише німецькою
мовою
Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung ist für jede Person einzeln auszufüllen.
Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Auch wenn derzeit noch nicht klar ist, wie hoch die Anzahl der Personen sein wird, die seitens des Landes auf die Kommunen verteilt und mit Wohnraum versorgt werden müssen, sammelt der Landkreis bereits Wohnunterkünfte.
Es werden vor allem abgeschlossene Wohneinheiten gesucht, da für diese im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Kosten der Unterkunft übernommen werden können.
Bitte nutzen Sie für Ihr Wohnraumangebot folgendes Online-Formular:
Vorrangig sollen Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst bei Verwandten oder Bekannten untergebracht werden.
Geflüchtete, die nicht bei Privatpersonen untergebracht werden können, sollen sich an die Aufnahmeeinrichtungen in Speyer und Trier wenden:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier
0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de
Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Alzey-Worms bei/durch Verwandte oder Bekannte dauerhaft untergebracht werden könnten, sollten sich zeitnah beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) unter Vorlage der Pässe anmelden. Eine dauerhafte Unterkunft bedeutet, dass die Unterbringung in der Unterkunft für mehrere Wochen und Monate gesichert ist.
Geflüchtete, die über keine dauerhafte Unterkunft verfügen, sollen sich an die Erstaufnahmeeinrichtungen in Trier und Speyer wenden:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier 0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de
Menschen mit einem biometrischen Pass, die auf direktem Weg (ohne Zuteilung über das Land an die Kommunen) im Landkreis Schutz gesucht haben, müssen sich erst bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) melden. Eine Registrierung bei der Ausländerbehörde ist somit nicht direkt zwingend erforderlich.
Durch Inkrafttreten der EU-Massenzustrom-Richtlinie am 04.03.2022 haben ukrainische Vertriebene (auch solche ohne biometrischen Pass) ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Richtlinie berechtigt ukrainische Flüchtlinge, sich in Deutschland aufzuhalten ohne zusätzlich einen Asylantrag zu stellen.
Für weitere Informationen stehen das Personal der Ausländerbehörde beratend zur Verfügung:
Bleh, Sandra | 06731 / 408 - 4032 |
Ehlenberger, Jana | 06731 / 408 - 4291 |
Füllenbach, Torsten | 06731 / 408 - 4341 |
Heinz, Rüdiger | 06731 / 408 - 4031 |
Krämer, Steffen | 06731 / 408 - 4331 |
Lawall, Angela | 06731 / 408 - 4311 |
Schweizer, Christian | 06731 / 408 - 4301 |
Unger, Claudia | 06731 / 408 - 4041 |
Hierfür ist das Jobcenter Alzey-Worms zuständig.
Bitte teilen Sie dem Jobcenter mit, wenn Sie nach Bewilligung von Leistungen ...
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Alzey-Worms
Das Gesundheitsamt Alzey-Worms bietet montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr eine Sprechstunde zur Beratung und Erstuntersuchung. Im Mittelpunkt steht die Beratung zu den öffentlich empfohlenen Impfungen und Untersuchungen zu ansteckenden Krankheiten wie Tuberkulose, COVID-19, ansteckende Gelbsucht, Keuchhusten, Masern und sexuell übertragbare Krankheiten. Bei Bedarf können Erkrankte bei Fachärzten weiterbehandelt werden.
Um Sprachprobleme zu vermeiden, rät das Gesundheitsamt eine Begleitperson mitzubringen, die im Bedarfsfall übersetzen kann. Außerdem sollte zur Erstuntersuchung wenn möglich der Impfpass oder andere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
Bei akuten Krankheitssymptomen wie z.B. Husten, Schnupfen und Fieber soll ein niedergelassener Arzt kontaktiert werden. Der Termin im Gesundheitsamt wird dann verschoben.
Zur Terminvereinbarung der Sprechstunde des Gesundheitsamtes steht hier in Kürze ein Portal zur Terminbuchung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bis dahin telefonisch einen Termin unter (06731) 408-7033 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de. Vielen Dank!
Mit der Stellung des Schutzgesuchs als ukrainischer Flüchtling wird zunächst eine Fiktionsbescheinigung und dann ein Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) erteilt. In beiden Fällen wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen und bedarf keiner gesonderten aufenthaltsrechtlichen Genehmigung mehr.
Zur Erteilung der Fiktionsbescheinigung und Erstellung des Aufenthaltstitels ist der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung an die Ausländerbehörde zu senden mit der Bitte um die Vergabe eines Termins für die sog. PIK-Registrierung.
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Bleh, Sandra | 06731 / 408 - 4032 |
Ehlenberger, Jana | 06731 / 408 - 4291 |
Füllenbach, Torsten | 06731 / 408 - 4341 |
Heinz, Rüdiger | 06731 / 408 - 4031 |
Krämer, Steffen | 06731 / 408 - 4331 |
Lawall, Angela | 06731 / 408 - 4311 |
Schweizer, Christian | 06731 / 408 - 4301 |
Unger, Claudia | 06731 / 408 - 4041 |
Wie das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft mitteilen, können Flüchtlinge, die vor den Kriegshandlungen aus der Ukraine geflohen sind, seit 24. Mai 2022 in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen.
Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank bekanntgegebenen Wechselkurs.
Der Umtausch wird in einer von der Europäischen Zentralbank bereitgestellten Online-Anwendung erfasst, um sicherzustellen, dass die individuelle maximale Umtauschsumme nicht überschritten wird. Dabei wird die Identität jeder volljährigen geflüchteten Person, die am Umtausch teilnehmen möchte, erfasst und überprüft. Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Basiskontos durch Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet akzeptiert werden. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich. Weitere Informationen stellen alle am Umtauschprogramm teilnehmenden Banken und Sparkassen zur Verfügung.
Wie bereits während der Corona-Pandemie werden über die Integreat App des Landkreises Alzey-Worms zentral sogenannte Live-Inhalte in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Diese entsprechen den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Inhalte werden kontinuierlich aktualisiert. Die Übersetzung der gesamten Integreat App mit allen Angeboten in ukrainische Sprache wird derzeit fertiggestellt und wird voraussichtlich Ende März zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Deutsch) finden Sie hier:
Info-Hotline
des Landes Rheinland-Pfalz: 0800 9900 660
Mo –
Fr: 8 – 18 Uhr
Sa: 9 – 14 Uhr
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey