Aufgrund des Kriegs in der Ukraine flüchten derzeit viele Menschen aus ihrer Heimat und suchen Schutz in anderen Ländern – unter anderem auch in Deutschland. Wie viele Menschen der Landkreis Alzey-Worms aufnehmen wird, müssen zunächst Bund und Land klären. Für alle Fragen rund um die Hilfen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, Wohnraumangebote, Spendenaufrufe und mögliche Unterstützung für die notleidende Bevölkerung hat die Kreisverwaltung eine Telefon-Hotline und ein E-Mail-Postfach eingerichtet.
Die
Anträge sind in deutscher Sprache auszufüllen. Die ukrainische Übersetzung
dient nur der Erläuterung.
Приймаємо заявки лише німецькою
мовою
Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung ist für jede Person einzeln auszufüllen.
Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Bei Familien (Elternteile + Kinder) sind die Formulare nur einmal für die ganze Bedarfsgemeinschaft auszufüllen.
Es sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Sozialamt Referat 41 -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Es empfiehlt sich, die Unterlagen bei der Ausländerbehörde und beim Sozialamt gleichzeitig abzugeben. Die Anlaufbescheinigung kann beim Sozialamt nachgereicht werden.
Auch wenn derzeit noch nicht klar ist, wie hoch die Anzahl der Personen sein wird, die seitens des Landes auf die Kommunen verteilt und mit Wohnraum versorgt werden müssen, sammelt der Landkreis bereits Wohnunterkünfte.
Es werden vor allem abgeschlossene Wohneinheiten gesucht, da für diese im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Kosten der Unterkunft übernommen werden können.
Bitte nutzen Sie für Ihr Wohnraumangebot folgendes Online-Formular:
Die Verteilung der ukrainischen
Flüchtlinge erfolgt zentral über das Land Rheinland-Pfalz. Ihr Wohnraumangebot
wird dementsprechend vorerst an die Koordinierungsstelle weitergegeben. Bei
Bedarf werden wir uns bei Ihnen melden.
Bitte haben Sie bis dahin Geduld.
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Ukraine-Hotline gerne zur Verfügung.
Vorrangig sollen Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst bei Verwandten oder Bekannten untergebracht werden.
Geflüchtete, die nicht bei Privatpersonen untergebracht werden können, sollen sich an die Aufnahmeeinrichtungen in Speyer und Trier wenden:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier
0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de
Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Alzey-Worms bei/durch Verwandte oder Bekannte dauerhaft untergebracht werden könnten, sollten sich zeitnah beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) unter Vorlage der Pässe anmelden. Eine dauerhafte Unterkunft bedeutet, dass die Unterbringung in der Unterkunft für mehrere Wochen und Monate gesichert ist.
Geflüchtete, die über keine dauerhafte Unterkunft verfügen, sollen sich an die Erstaufnahmeeinrichtungen in Trier und Speyer wenden:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier 0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de
Menschen mit einem biometrischen Pass, die auf direktem Weg (ohne Zuteilung über das Land an die Kommunen) im Landkreis Schutz gesucht haben, müssen sich erst bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) melden. Eine Registrierung bei der Ausländerbehörde ist somit nicht direkt zwingend erforderlich.
Durch Inkrafttreten der EU-Massenzustrom-Richtlinie am 04.03.2022 haben ukrainische Vertriebene (auch solche ohne biometrischen Pass) ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Richtlinie berechtigt ukrainische Flüchtlinge, sich in Deutschland aufzuhalten ohne zusätzlich einen Asylantrag zu stellen.
Für weitere Informationen stehen das Personal der Ausländerbehörde beratend zur Verfügung:
Bleh, Sandra | 06731 / 408 - 4032 |
Ehlenberger, Jana | 06731 / 408 - 4291 |
Füllenbach, Torsten | 06731 / 408 - 4341 |
Heinz, Rüdiger | 06731 / 408 - 4031 |
Krämer, Steffen | 06731 / 408 - 4331 |
Lawall, Angela | 06731 / 408 - 4311 |
Schweizer, Christian | 06731 / 408 - 4301 |
Unger, Claudia | 06731 / 408 - 4041 |
Ab Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Geflüchtete nicht mehr Hilfen und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II. Hierfür ist das Jobcenter Alzey-Worms zuständig.
Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass aus der Ukraine Geflüchtete, die schon Asylbewerberleistungen erhalten, keinen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen müssen. Wir bitten diese Personen deshalb, beim Jobcenter Alzey-Worms keine vorsorglichen Anträge zu stellen.
Bitte teilen Sie aber mit, wenn Sie nach Bewilligung von Asylbewerberleistungen ...
Das Jobcenter Alzey-Worms steht in ständigem konstruktivem Austausch mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Gemeinsam stellen wir sicher, dass keine Zahlungsunterbrechungen zum Nachteil der Betroffenen entstehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Alzey-Worms
Als Leistungsempfänger von
Asylbewerberleistungen besteht Anspruch auf:
Diese umfasst die bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln.
Darüber hinaus werden die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Werdende Mütter und Wöchnerinnen haben Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Ein weitergehender Versorgungsanspruch kann gewährt werden, wenn eine Leistung im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. AsylbLG-Leistungsberechtigte, die eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen Krieges im Heimatland nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzen und besondere Bedürfnisse haben (bspw. durch schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt), steht darüber hinaus ein weitergehender Anspruch auf erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe zu.
Bei akutem Bedarf kann daher ein Krankenschein für die Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei folgenden Mitarbeiter*innen beantragt werden:
Manuela
Hanf
06731/408-2311
Hanf.Manuela@Alzey-Worms.de
Judith
Reinig
06731/408-2332
Reinig.Judith@Alzey-Worms.de
Sigrid
Weil
06731/408-2331
Weil.Sigrid@Alzey-Worms.de
Dies ist bei gesundheitlichen Problemen auch vor Einreichen des formellen Antrages auf Asylbewerberleistungen möglich.
Wer einen Krankenbehandlungsschein per E-Mail anfordert, soll folgende Unterlagen angeben bzw. beifügen:
Das Gesundheitsamt Alzey-Worms bietet montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr eine Sprechstunde zur Beratung und Erstuntersuchung. Im Mittelpunkt steht die Beratung zu den öffentlich empfohlenen Impfungen und Untersuchungen zu ansteckenden Krankheiten wie Tuberkulose, COVID-19, ansteckende Gelbsucht, Keuchhusten, Masern und sexuell übertragbare Krankheiten. Bei Bedarf können Erkrankte bei Fachärzten weiterbehandelt werden.
Um Sprachprobleme zu vermeiden, rät das Gesundheitsamt eine Begleitperson mitzubringen, die im Bedarfsfall übersetzen kann. Außerdem sollte zur Erstuntersuchung wenn möglich der Impfpass oder andere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
Bei akuten Krankheitssymptomen wie z.B. Husten, Schnupfen und Fieber soll ein niedergelassener Arzt kontaktiert werden. Der Termin im Gesundheitsamt wird dann verschoben.
Zur Terminvereinbarung der Sprechstunde des Gesundheitsamtes steht hier in Kürze ein Portal zur Terminbuchung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bis dahin telefonisch einen Termin unter 06731 / 408-7033 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de. Vielen Dank!
Mit der Stellung des Schutzgesuchs als ukrainischer Flüchtling wird zunächst eine Fiktionsbescheinigung und dann ein Aufenthaltstitel zunächst befristet für 2 Jahre durch die Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) erteilt. In beiden Fällen wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen und bedarf keiner gesonderten aufenthaltsrechtlichen Genehmigung mehr.
Zur Erteilung der Fiktionsbescheinigung und Erstellung des Aufenthaltstitels ist der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung an die Ausländerbehörde zu senden mit der Bitte um die Vergabe eines Termins für die sog. PIK-Registrierung.
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Bleh, Sandra | 06731 / 408 - 4032 |
Ehlenberger, Jana | 06731 / 408 - 4291 |
Füllenbach, Torsten | 06731 / 408 - 4341 |
Heinz, Rüdiger | 06731 / 408 - 4031 |
Krämer, Steffen | 06731 / 408 - 4331 |
Lawall, Angela | 06731 / 408 - 4311 |
Schweizer, Christian | 06731 / 408 - 4301 |
Unger, Claudia | 06731 / 408 - 4041 |
Die Agentur für Arbeit steht ukrainischen Flüchtlingen bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle gerne beratend zur Verfügung:
Hotline: 0800 45555 00
Die Kreisvolkshochschule Alzey-Worms (KVHS) bietet wieder neue Integrationskurse an den Standorten Alzey und Saulheim an.
Auch ukrainische Flüchtlinge können an diesen Kursen teilnehmen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Bei den Kursen handelt es sich um allgemeine Integrationskurse. Diese umfassen einen Sprachkurs von 600 Unterrichtsstunden (aufgeteilt in 6 Module) sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland (100 Unterrichtsstunden, 7. Modul).
Die neuen Kurse in der Übersicht:
Allgemeiner
Integrationskurs 56 am Vormittag ab Modul 1
Beginn: 07. Juni 2022
Kurstage / Uhrzeit: Mo., Di., Do., Fr., 8 - 12 Uhr
Veranstaltungsort: Saulheim, Rathaus
Allgemeiner
Integrationskurs 58 am Nachmittag ab Modul 1
Beginn: 21. Juni 2022
Kurstage / Uhrzeit: Di. - Fr., 14 - 17.15 Uhr
Veranstaltungsort: Alzey, Kulturzentrum
Allgemeiner Integrationskurs 57 am Abend ab Modul 1
Beginn: 04. Juli 2022
Kurstage / Uhrzeit: Mo., Mi., Fr., 18 - 21.15 Uhr
Veranstaltungsort: Alzey, Kulturzentrum
Weitere Informationen und Anmeldung bei Frau Julia Schröder 06731/408-6746, Schroeder.Julia@Alzey-Worms.de oder bei Frau Najat M´Barki 06731/408-6746, Mbarki.Najat@Alzey-Worms.de
Wie das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft mitteilen, können Flüchtlinge, die vor den Kriegshandlungen aus der Ukraine geflohen sind, seit 24. Mai 2022 in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen.
Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank bekanntgegebenen Wechselkurs.
Der Umtausch wird in einer von der Europäischen Zentralbank bereitgestellten Online-Anwendung erfasst, um sicherzustellen, dass die individuelle maximale Umtauschsumme nicht überschritten wird. Dabei wird die Identität jeder volljährigen geflüchteten Person, die am Umtausch teilnehmen möchte, erfasst und überprüft. Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Basiskontos durch Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet akzeptiert werden. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich. Weitere Informationen stellen alle am Umtauschprogramm teilnehmenden Banken und Sparkassen zur Verfügung.
Ukrainische Flüchtlinge können kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Es genügt ein Identitätsnachweis.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erhalten bis zum 31.07.2022 eine vorläufige Fahrberechtigung, die zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im RNN- wie auch im VRN-Gebiet berechtigt. Hierfür ist eine Bescheinigung auszufüllen, die bei der Schule erhältlich ist.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erhalten bis zum 31.07.2022 eine vorläufige Fahrberechtigungen erhalten, die zur unentgeltlichen Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs im RNN- wie auch im VRN-Gebiet berechtigen. Hierfür ist die beigefügte Bescheinigung von der Schule auszufüllen.
Das Kreismedienzentrum bietet für interessierte Bürger:Innen iPads zum Verleih an. Dies richtet sich vorrangig an z.B. Geflüchtete, die noch keinen Zugang zu den iPads aus den Sofortausstattungsprogramm des Landes in den Schulen haben. Die Dauer des Verleihs beträgt vier Wochen, kann jedoch im Anschluss nochmal verlängert werden. Die betrauten Kollegen des Kreismedienzentrum entscheiden im Einzelfall, ob die Bedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Eine Kurzeinweisung zum Umgang mit dem Gerät erfolgt durch das technische Personal in der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Die Administration erfolgt durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms. Hier werden die iPads auch zu den Öffnungszeiten der Verwaltung abgeholt und zurückgebracht
Wie bereits während der Corona-Pandemie werden über die Integreat App des Landkreises Alzey-Worms zentral sogenannte Live-Inhalte in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Diese entsprechen den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Inhalte werden kontinuierlich aktualisiert. Die Übersetzung der gesamten Integreat App mit allen Angeboten in ukrainische Sprache wird derzeit fertiggestellt und wird voraussichtlich Ende März zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Deutsch) finden Sie hier:
Ukraine-Hilfe-Hotline: 06731 / 408 – 5656
Die Hotline ist zu den Öffnungszeiten der Verwaltung erreichbar:
Mo - Fr: 8 - 12 Uhr
Mo + Di: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 18 Uhr
Info-Hotline
des Landes Rheinland-Pfalz: 0800 9900 660
Mo –
Fr: 8 – 18 Uhr
Sa: 9 – 14 Uhr
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen und tragen eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey