20.04.2026
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. März Änderungen der Satzungen unserer Musikschule beschlossen. Neben zahlreichen Verbesserungen treten ab dem 1. Mai auch notwendige Anpassungen der Unterrichts- und Überlassungsgebühren in Kraft.
Aufgrund der seit der letzten Satzungsänderung im Jahr 2022 deutlich gestiegenen Kosten ist eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von etwa 5 Prozent erforderlich. Um mögliche soziale Härten abzufedern, möchten wir Sie auf die unkomplizierte Unterstützung durch unseren Förderverein hinweisen. Gleichzeitig erhalten Sie die Möglichkeit, sich oder Ihr Kind außerhalb der in der Gebührensatzung festgelegten Frist zum 30.04.2026 abzumelden. Wir bitten in diesem Fall um eine schriftliche Abmeldung bis spätestens 03.05.2026.
Für bereits laufende Abonnements ergeben sich keinerlei Änderungen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude an Ihrer Musikschule!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit musikalischen Grüßen
Gerd Greis, Schulleiter
Die Satzungen wurden nach über vier Jahren überarbeitet. Formulierungen wurden vereinfacht, Bürokratie reduziert und Unklarheiten beseitigt. Abläufe wurden kundenfreundlicher gestaltet und vereinfacht. Neben der erforderlichen Gebührenanpassung wurde die Gebührensatzung übersichtlicher, transparenter und nutzerfreundlicher gestaltet. Hier wesentliche Beispiele:
Wegfall der Gebühr bei außerordentlicher Kündigung: Notwendige Beendigungen des Unterrichts verursachen keine zusätzlichen Kosten (Gebührensatzung §1).
Der Unterricht in den Ensemblefächern ist jetzt auch bei Belegung eines Abonnements ge bührenfrei. Die Staffelung der Ermäßigungen wurde vereinfacht (§6 der Gebührensatzung).
Eine Möglichkeit für Beurlaubungen wird eingeführt, um bei wichtigen Anlässen oder Krankheit eine Unterbrechung des Unterrichts zu ermöglichen (§7 der Gebührensatzung).
Für Erstattung der Kosten für Unterricht, der aus Gründen der Musikschule ausfällt ist unter bestimmten Umständen kein Antrag notwendig (§7 der Gebührensatzung).
Die Unterrichtsgebühren erhöhen sich durchschnittlich um ca. 5 Prozent (s. Gebührenverzeichnis).
Die Dauer der Kurse in der Spielwiese wird altersgerecht von 45 Minuten auf 30 Minuten reduziert (s. Gebührenverzeichnis).
Die Gültigkeit der Abonnements wird von bisher 9 Monaten auf 12 Monate verlängert, damit eine größere zeitliche Flexibilität ermöglicht wird. Es gibt ausschließlich Abonnements mit 10 Unterrichtseinheiten à 30 oder 45 Minuten (s. Gebührenverzeichnis).
Die Kosten der Administrationspauschale sind jetzt in den Gebühren enthalten, wodurch die Gebührenstruktur deutlich übersichtlicher wird (s. Gebührenverzeichnis).
Die Überlassungsgebühren für die Instrumente werden monatlich um 2 bis 5 Euro erhöht. Neu eingeführt wird eine monatliche Höchstgrenze von 30 Euro. Für Nebeninstrumente, die dauerhaft in Ensembles der Musikschule gespielt werden, beträgt die monatliche Gebühr 10 Euro (s. Gebührenverzeichnis).
Die Unterrichtsgebühr kann aus wirtschaftlichen Gründen nur noch um 25 Prozent ermäßigt werden. Um soziale Härtefälle zu vermeiden, besteht die Möglichkeit zusätzlich einen Zuschuss über das Programm „Bildung und Teilhabe“ oder Unterstützung vom Förderverein der Musikschule zu erhalten (§3 der Gebührensatzung).
Das Verfahren in der Studienvorbereitenden Ausbildung wurde insgesamt vereinfacht, ins besondere durch den Verzicht auf eine Altersgliederung (§6 der Satzung).
Die neuen Termine für eine Abmeldung vom Unterricht sind am 30.04., 31.08. und 31.12. des jeweiligen Jahres. Die Abmeldung muss weiterhin einen Monat zuvor schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein. Längere Zeiträume ohne Kündigungsmöglichkeit werden dadurch vermieden (§7 der Satzung).
Die Probezeit in der Grundstufe (Spielwiese, Musikzwerge, Musikalische Früherziehung, Ballettvorschule) wird auf zwei Monate vereinheitlicht. Für den weiterführenden Ballettunterricht ist nach der Ballettvorschule keine Neuanmeldung mehr erforderlich (§7 der Satzung).
Musikschule des Landkreises Alzey-Worms
Theodor-Heuss-Ring 2
55232 Alzey
Büro der Musikschule
Öffnungszeiten der
Musikschule:
Montag - Freitag, 8:30 - 17:00
ggf. abweichende Öffnungszeiten
in den Schulferien
Büro der Musikschule
Tanja Stumpf
06731 - 408 6710
Gebührenstelle
Anja Lind
06731 - 408 6714
Nicole Haas-Bork
06731 - 408 6713
© 2026 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten - Datenschutzhinweis
Cookie-Einstellungen