Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Auszug aus der „Regelung über die Erhebung von Teilnahmebeiträgen der Kreisvolkshochschule Alzey-Worms“

(gültig für Kurse/Veranstaltungen ab 01.09.2010)

 

1. Allgemeines

Für die Teilnahme an Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Vorträge etc.) der Kreisvolkshoch­schule Alzey-Worms (KVHS) werden grundsätzlich Teilnahmebei­träge erhoben.

 

2. Höhe der Teilnahmebeiträge

Als Teilnahmebeiträge werden bei 8 Teilnehmenden in der Regel 66 € für 30 Unterrichts­stunden erhoben. In einzelnen Kursen werden evtl. anfallende Fahrtkosten der Kursleiterin bzw. des Kursleiters eingerechnet.

Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.

Für bestimmte Kursangebote (z.B. EDV-Kurse, von den Ersatzkassen anerkannte Gesundheitskurse, Kurse im Bereich Kommunikationstraining und Psychologie, Firmenschulungen etc.) werden die Beiträge kostendeckend fest­gelegt.

Eine Veranstaltung wird bei weniger als 8 Teilnehmenden nur dann durchgeführt, wenn die Teil­nehmenden bereit sind, den entsprechenden Fehlbetrag durch höhere Beiträge abzu­decken. Überschreitet ein mit einer Maximalteilnehmerzahl von mehr als 10 Personen ausgeschriebener Kurs die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen, ist der Teilnahme­beitrag bis zur Zahl von maximal 10 Teilnehmenden zu reduzieren. Ändert sich nach dem zweiten Kurstag erneut die Teilnehmerzahl, bleibt es bei dem zuletzt festge­setzten Beitrag.

Die Teilnahmebeiträge jeder Veranstaltung werden grundsätzlich in dem jeweili­gen Se­mester-Programm veröffentlicht.

Soweit bei der Durchführung von Veranstaltungen Kosten für Arbeits- oder Verbrauchs­materialien an­fallen, werden diese zusätzlich zu den Teilnahmebeiträgen mit den Teil­nehmenden ab­gerechnet bzw. sind im Teilnahmebeitrag enthalten. Im Semester-Programm werden diese zusätzlichen Kosten veröffentlicht bzw. zumindest ein Hinweis abgedruckt, der über evtl. anfallende Kosten informiert.

 

3. Ermäßigungen

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I (SGB III), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbaren Leistungen, oder mit diesen Personen in Bedarfsgemeinschaft Lebende, die Kurse zur Qualifizierung für das Berufsleben belegen, erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 50 %, sofern die Kosten nicht von der Agentur für Arbeit oder anderen Sozialleistungsträgern übernommen werden.

Die KVHS behält sich vor, einzelne Kurse von der Ermäßigung auszunehmen. Dazu gehören Schulabschlusskurse oder Kooperationskurse mit dem Jugendamt. Ebenso sind Materialkosten und Prüfungsgebühren von der Ermäßigung ausgeschlossen.

 

4. Anmeldung, Fälligkeit

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt je nach Ausschreibung im Programmheft bei der Ge­schäftsstelle der KVHS in Alzey, in der ersten Unterrichtsstunde bei der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter oder bei der Außenstellenleitung.

Die Teilnahmebeiträge werden nach Veranstaltungsbeginn grundsätzlich mittels einma­liger Einzugsermächtigung eingezogen. In Ausnahmefällen kann die Zahlung durch Über­weisung erfol­gen. Ratenzahlung kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen gewährt werden.

Sollten Veranstaltungen vorzeitig enden, werden die Beiträge anteilig berechnet bzw. erstattet.

Teilnehmende können bis 4 Tage vor Kursbeginn - Tag des Kursbeginns nicht mitgerechnet - kostenlos zurücktreten. Danach ist bei Fehlen eines wichtigen Grundes eine Stornierungsgebühr i.H.v. 50 % der Kursgebühr zu zahlen, sofern durch die Stornierung die Kostendeckung nicht mehr erreicht werden kann. Die Stornierungsgebühr beträgt mindestens 5 €, maximal 50 €.

Bei Tagesveranstaltungen kann nur dann auf die Erhebung von Teilnahmebeiträgen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn hierdurch die Kostendeckung dieser Veranstaltung nicht gefährdet wird.

Nach Veranstaltungsbeginn werden Gebühren nur in begründeten Ausnahmefäl­len (z.B. Krankheit, Umzug) auf Antrag unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises anteilmäßig erstattet. Eine Erstattung kann grundsätzlich erst ab Bekanntwerden des wichtigen Grun­des gewährt werden.

Teilnahmebeiträge, die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen beglichen werden, werden zur Mahnung und Vollstreckung an die Kreiskasse Alzey-Worms übergeben. Die dadurch entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten, etc. sind vom jeweiligen Schuldner zu tragen.

 

5. Studienreisen, -fahrten, Exkursionen

Die Teilnahmebeiträge werden kostendeckend festgesetzt. Sie sind vor Beginn der Veran­staltung fällig. Bezüglich der Zahlungs­modalitäten wird auf Punkt 4 verwiesen. Für Studien­reisen gelten im übrigen die speziellen Reisebedingungen der mit der Durchführung beauf­tragten Reiseunternehmen.

 

6. Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (Teilnahme an mindestens 75 % der durchgeführten Unterrichtsstunden; bei Gesundheitskursen ist eine Mindestanwesenheit von 80 % der Unterrichtsdauer erforderlich) auf schriftliche Anforderung am Ende der Veranstaltung ausgestellt. Das Entgelt pro Bescheinigung beträgt 2 €. Bei BFG-Kursen und Gesundheitskursen, die von den Ersatzkassen als Präventionsmaßnahmen anerkannt sind, ist dieses Entgelt in der Kursgebühr bereits enthalten.

 

Die KVHS übernimmt gegenüber den Teilnehmenden grundsätzlich keinerlei Haftung für Schäden und Unfälle jeder Art sowie bei Verlust von persönlichem Eigentum.

Die Hausordnung der Schulen und sonstigen Veranstaltungsgebäude, in denen wir zu Gast sind, ist zu beachten. In allen Schulen/Veranstaltungsgebäuden herrscht Rauchverbot.

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Kontakt

Kreisvolkshochschule
Alzey-Worms
Theodor-Heuss-Ring 2
55232 Alzey
Tel (0 67 31) 49 47-40
Fax (0 67 31) 49 47-59
kvhs@alzey-worms.de

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