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Bauen/ Wohnen

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Wenn Sie von keinem Vermieter abhängig sein möchten und über genügend Geldmittel verfügen, kann ein "Hauskauf" oder der Kauf von Wohnungseigentum für Sie interessant sein. Rechtlich gesehen ist der "Hauskauf" der Kauf eines Grundstücks, das mit einem Haus bebaut ist, sodass das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist (Grundstückskauf). Der Grundstückskauf und der Kauf von Wohnungseigentum kann auch als Kapitalanlage genutzt werden. Beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf von Wohnungseigentum auch gewisse Pflichten "miterwerben".

Quellen für Grundstücks- und Wohnungsangebote
 

Eigentumswohnungen oder Grundstücke werden oft in Zeitungen und im Internet ausgeschrieben. Informieren Sie sich auch direkt bei den Bauträgern, welche Projekte in nächster Zeit fertiggestellt werden oder wo es noch freie Wohneinheiten gibt.

Wenn Sie nicht viel Zeit für eine Suche aufwenden können oder möchten, können Sie sich auch an ein Maklerbüro wenden, das Ihnen für Sie passende Angebote zukommen lässt.

Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Grundstücken und Wohnungseigentum eine Provision. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei dem von Ihnen angesprochenen Makler.

Daneben ist es oft hilfreich, Ihren Suchwunsch so vielen Leuten wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von Grundstücken oder Wohnungen, die verkauft werden.

Kaufvertrag
 
Für den Kaufvertrag gilt, dass er notariell beurkundet werden muss. Die Unterstützung eines Notars ist daher unumgänglich.

Um Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung zu werden, müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden. Für den Kauf müssen Sie Grunderwerbsteuer bezahlen (im Übrigen werden jährlich Grundsteuern fällig).

Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme
 

Wenn Sie einen Grundstückskauf oder den Kauf von Wohnungseigentum erwägen, sollten Sie genau berechnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Ausgaben wie etwa Notarkosten oder Gebühren für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch an.

Tipp: Die Verbraucherzentrale Bundesverband bietet zusammen mit der KfW Förderbank auf der Internetseite baufoerderer.de die Checkliste "Gesamtkosten für Kauf oder Bau" an. Außerdem finden Sie auf diesen Seiten weitere Informationen zu Förderungen (z.B. einen Förderrechner).

Finanzieren können Sie Ihren Kauf einerseits durch gewöhnliche Bankdarlehen, andererseits auch mithilfe von Förderprogrammen, wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Der Deutsche Mieterbund in Berlin schätzt, dass Mieter „weit mehr als 100 Millionen Euro jährlich verschenken, weil sie trotz verschiedener, teilweise erheblicher Wohnungsmängel weiter die volle Miete zahlen“. Dabei hat der Vermieter nur dann Anspruch auf 100 Prozent der Miete, wenn die Wohnung auch völlig in Ordnung ist. Einschränkungen bei der Benutzung der Wohnung oder Mängel im Haus rechtfertigen grundsätzlich eine Mietminderung. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich etwas gegen die Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Lärm und Schmutz, unternehmen kann. Auch Bauarbeiten berechtigen Mieter aufgrund ihrer typischen Begleiterscheinungen wie Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Wohnung zu einer Mietminderung.

Wer wegen Wohnungsmängeln die Miete kürzt, ist kein Mietschuldner. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nicht nur das Recht des Mieters auf Mietminderung festgeschrieben; hier ist auch festgelegt, dass Vertragsregelungen oder Vereinbarungen, die das Mieterrecht zur Mietminderung beschneiden oder ausschließen, unwirksam sind. Selbst wenn die von Mietern durchgeführte Minderung objektiv zu hoch war, droht allenfalls die Nachzahlung der Miete.

Allerdings hat es der Bundesgerichtshof den Mietern schwerer gemacht, Mietminderungen durchzusetzen. Am 1. Juni 2005 hat er entschieden: Mieter, die wegen Mängel in ihrer Wohnung die Miete kürzen, können in Zukunft bis zum Beweis dieser Mängel verpflichtet werden, ihre Miete in voller Höhe weiterzuzahlen. (Aktenzeichen VIII ZR 216/04).

Da die Rechtsprechung vielfältig ist, ist es angeraten, sich vor Minderung der Miete fachlichen Rat einzuholen. Denn jeder Fall wird individuell beurteilt. Da kann die Rechtssprechung helfen, doch Urteile haben keine Allgemeingültigkeit. Hilfreich ist es, die Mängel durch Fotos oder Tondokumente zu belegen. Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten Brutto-Warmmiete (Grundmiete zuzüglich der Zahlungen für „kalte“ Betriebskosten und Heizkosten) auszugehen.
 
Bauantrag
 
Die aktuellen Vordrucke für einen Bauantrag finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter:

http://www.fm.rlp.de

dort gehen Sie auf Bauen, Baurecht, Vordrucke
 
Weitere Informationen
 
zum Bauamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms finden auf http://www.findcity.de/?m=landkreis-alzey-worms-bauen-wohnen-55232if

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