Gesundheitszeugnis im Lebensmittelbereich erwerben

Onlinebelehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Personen, die im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie und in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig werden wollen, müssen per Gesetz schriftlich und mündlich eine einmalige Belehrung (Erstbelehrung) durch das Gesundheitsamt erhalten.
Darüber wird anschließend eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ausgestellt.
Diese Bescheinigung ist auf Dauer gültig.
Der Arbeitgeber ist in der Folgezeit verpflichtet, den Arbeitnehmer alle 2 Jahre über den Inhalt der §§ 42/43 IfSG zu unterrichten. Diese Belehrung ist zu dokumentieren und muss an der Betriebsstätte vorliegen. 

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

Das Gesundheitsamt des Landkreises Alzey-Worms hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Be-lehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung unter https://belehrung.alzey-worms.de
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und kön-nen auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden fünf Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de.
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechen-de Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse gesundheitsamt@alzey-worms.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.

Minderjährige Teilnehmer

Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

Schulpraktika

Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt. Bitte melden Sie sich per Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de .

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://belehrung.alzey-worms.de

Zuständige Behörde


Gebühren/Zahlungsart


Rechtsgrundlagen

§§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Kreisverwaltung Alzey-Worms
Abt. 8 – Gesundheitsamt
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey

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