Kraftfahrzeugverkauf anzeigen

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seiner Pflicht zur Umschreibung bereits nachgekommen ist, bzw. das Fahrzeug bereits ausser Betrieb gesetzt wurde. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle

Montag - Donnerstag
  07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
  07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
  14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
  14:00 - 18:00 Uhr

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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