Kraftfahrzeug abmelden

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Ist ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ist eine erneute Zulassung innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren unproblematisch möglich. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung und ggfls. Abgasuntersuchung erforderlich.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.

Hier gelangen Sie zur Online-Ausserbetriebsetzung:
   https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.07.331000

Die Voraussetzungen und den Beschreibungsvorgang finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Zuständige Behörde

Dokumente


Voraussetzungen

Für die Online-Ausserbetriebsetzung

  • Nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug (nur ab diesem Datum wurden Kennzeichen und Fahrzeugscheine mit den entsprechenden Sicherheitscodes ausgegeben)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Elektronischer Personalausweis (nPA) mit „Online-Funktion“, PIN und entsprechender Kartenleser am PC vorhanden
  • Elektronische Bezahlmöglichkeit vorhanden (z.B. Kreditkarte)
  • Besitz einer „De-Mail“ (nur bei Benutzung des Online-Portals des Kraftfahrtbundesamtes)

Den Vorgang beschreiben wir auf dieser Seite unter besondere Hinweise.

Gebühren/Zahlungsart

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Alle Kennzeichenschilder des Fahrzeugs

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)

Besondere Hinweise

  • Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit Meldebescheingung zulässig
  • bei Zulassung auf Minderjähringe oder nicht geschäftsfähige Personen ist eine Einwilligung aller Erziehungsberechtigten bzw. des/der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage aller Ausweise nötig
  • bei Zulassung auf juristische Personen sind zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder die Handwerkskarte sowie eine Vollmacht des Geschäftsführers vorzulegen
  • bei Zulassung auf eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR / GdbR) wird die Zulassung auf eine der beteiligten Personen vorgenommen (ggf. Ausweis und Vollmacht)
  • als Nachweis des Kontos wird z.B. die Bankkarte, EC-Karte oder ein Kontoauszug anerkannt
  • Nur mit einer Zulassungsbescheingung Teil I und Siegeln auf den Kennzeichen, die ab dem 01.01.2015 ausgestellt wurden ist eine "Online-Ausserbetriebsetzung" möglich

Online-Ausserbetriebsetzung:

  • Online-Identifizierung mittels neuem Personalausweis über entsprechendes Lesegerät mit PIN-Eingabe
  • Eingabe des amtlichen Kennzeichens
  • Sicherheitscodes auf den Kennzeichen und dem Fahrzeugschein
    (Zulassungsbescheinigung I) freilegen und eingeben oder
    per QR-Code scannen
  • Online-Bezahlung der Gebühr
  • Das Fahrzeug wird nach Übermittlung der Daten an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde zum dortigen Bearbeitungsdatum ausser Betrieb gesetzt Die Zustellung des Bescheides erfolgt per Post oder DE-Mail
  • Hier gelangen Sie zur Online-Ausserbetriebsetzung: https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.07.331000
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle

Montag - Donnerstag
  07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
  07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
  14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
  14:00 - 18:00 Uhr

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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