Fragen und Antworten zum Bildungs- und Teilhabepaket

1. Worum geht es beim Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.

2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

3. Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen sind im Bildungspaket enthalten?

Zum Bildungspaket gehören:

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Kindertagespflege, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
  • Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

4. Welchen Umfang hat das Bildungs- und Teilhapaket für das einzelne Kind und insgesamt?

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
  • 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
  • einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich.
  • Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
  • Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

5. Wie wird das Bildungs- und Teilhabepaket vor Ort umgesetzt? Wer ist Ansprechpartner für die Familien?

Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket im Jobcenter um. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand.

  • Jobcenter Alzey-Worms
    Galgenwiesenweg 23
    55232 Alzey

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist das Sozialamt der Kreisverwaltung zuständig.

  • Kreisverwaltung Alzey-Worms
    - Sozialamt -
    Ernst-Ludwig-Straße 36
    55232 Alzey

Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.

6. Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen bzw. Kostenerstattung?

Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kommunen bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Anbieter über das Prozedere.

7. Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?

Ob Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an die Kommune wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

8. Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?

Auch Schulen und Kitas sollten sich mit der Kommune in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind.

Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ansprechpartner

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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