Die unentgeltliche Schulbuchausleihe

Die Eltern erhielten über die Schulen in der 7. bzw. 8. KW die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, sowie ein ausführliches Informationsblatt.
Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, wenn im Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
 
Die Antragstellung muss beim Schulträger erfolgen. Eine Bestätigung des Schulbesuches durch die Schule ist nicht mehr erforderlich.
Mit dem Antragsformular müssen auch die Belege über das maßgebliche Einkommen vorgelegt werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Die Anträge sind zu unterzeichnen.
Das maßgebliche Einkommen richtet sich für das Schuljahr 2010/11 in der Regel nach den Einkünften des Jahres 2008. Der Antragsteller kann es durch seinen Einkommenssteuerbescheid oder durch eine Arbeitgeberbescheinigung über den Bruttolohn nachweisen. Liegt das Einkommen im Jahr 2009 oder zu dem Zeitpunkt des Antrages wesentlich darunter, wird auf Antrag das niedrigere Einkommen berücksichtigt. Dafür sind Belege beizufügen.
 
Der Schulträger prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Bewilligung.
 
Wenn dem Antrag stattgegeben wird erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid, dass sie an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen. In diesem Fall muss lediglich das Schulbuchpaket am Ende der Sommerferien an der jeweiligen Ausgabestelle abgeholt werden.
 
Für den Fall, dass der Antrag auf Lernmittelfreiheit (z.B. wegen zu hohen Einkommens) abgelehnt wird, können die Eltern bereits bei seiner Abgabe verbindlich erklären, dass sie die Ausleihe gegen Entgelt nutzen wollen.
Bei Ablehnung erhalten die Eltern vom Schulträger ebenfalls einen entsprechenden Bescheid.
Die verbindliche Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe wurde bereits vom Schulträger im Internetportal hinterlegt.
 
Im April 2010 erhielten die Eltern von der Schule ein Informationsschreiben mit einer individuellen Zugangskennung zu dem Internetportal „Lernmittel online“.
Damit die entgeltliche Ausleihe auch erfolgen kann, müssen dort die Eltern vom 29.04. bis 16.05.2010 unbedingt ihre Bankdaten im Internetportal innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Ablehnungsbescheids für die unentgeltliche Ausleihe eingeben.
Dieses Portal steht dann den Eltern zur Verfügung, um sich zur Teilnahme am Ausleihsystem anzumelden. Die Anmeldung hat bis zum 16. Mai zu erfolgen und ist verbindlich. Eine Anmeldung ist dabei nur möglich, wenn der Schulträger ermächtigt wird, die Leihgebühr einzuziehen. Die Angabe der Bankverbindung ist daher zwingend.

Die Schulen erfassen sämtliche Lernmittel, die für das Ausleihsystem relevant sind, und ordnen die Schülerinnen und Schüler individuell den Lerngruppen zu. Dadurch werden in einem weiteren Schritt die für die jeweiligen Lerngruppen erforderlichen Schulbücher den einzelnen Schülern automatisch zugeordnet.

Nachdem die Zuordnung zu den jeweiligen Lerngruppen abgeschlossen ist und das Gesamtschulbuchpaket feststeht, können die Eltern über das Internetportal den endgültigen Rechnungsbetrag einsehen.

Der Rechnungsbetrag wird von der Kreiskasse Alzey-Worms von dem angegeben Konto abgebucht.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Betrag zu diesem Zeitpunkt von dem Konto abgebucht werden kann, damit keine weiteren Kosten entstehen.
Die Schulbuchpakete stehen dann Ende der Sommerferien zur Abholung an den zentralen Ausgabestellen bereit. Damit alle Schulbücher am ersten Schultag zur Verfügung stehen, sind die Schulbuchpakete vor Schuljahresbeginn unbedingt abzuholen.

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