Das maßgebliche Einkommen richtet sich für das Schuljahr 2011/12 in der Regel nach den Einkünften des Jahres 2009. Der Antragsteller kann es durch seinen Einkommenssteuerbescheid oder durch eine Arbeitgeberbescheinigung über den Bruttolohn nachweisen. Liegt das Einkommen im Jahr 2010 oder zu dem Zeitpunkt des Antrages wesentlich darunter, wird auf Antrag das niedrigere Einkommen berücksichtigt. Dafür sind Belege beizufügen.
Der Schulträger prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Bewilligung.
Wenn dem
Antrag stattgegeben wird erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid, dass sie an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen. In diesem Fall muss lediglich das Schulbuchpaket am Ende der Sommerferien an der jeweiligen
Ausgabestelle abgeholt werden.
Für den Fall, dass der
Antrag auf Lernmittelfreiheit (z.B. wegen zu hohen Einkommens)
abgelehnt wird, können die Eltern bereits bei seiner Abgabe verbindlich erklären, dass sie die Ausleihe gegen Entgelt nutzen wollen.
Bei Ablehnung erhalten die Eltern vom Schulträger ebenfalls einen entsprechenden Bescheid.
Die verbindliche Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe wurde bereits vom Schulträger im Internetportal hinterlegt.
Im Mai 2011 erhalten die Eltern von der Schule ein Informationsschreiben mit einer individuellen Zugangskennung zu dem Internetportal
„Lernmittel online“.