Gebühren in 2012 erneut gesenkt / AWB beantwortet Fragen
Die Gebührenbescheide des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkeises Alzey-Worms (AWB) für das Jahr 2012 werden in den nächsten Tagen verschickt. Aufgrund des im vergangenen Jahr erzielten guten Wirtschaftsergebnisses des AWB konnten die darin bezifferten Müllgebühren nach der 2011 erfolgten Reduzierung erneut gesenkt werden. So zahlt ein Einpersonenhaushalt mit Sparvolumen für Restabfall und Normalvolumen für Bioabfall künftig rund 25 Euro (12,31 Prozent) weniger. 20 Euro (9,2 Prozent) werden Zweipersonenhaushalte, rund 16 Euro (7,3 Prozent) Dreipersonenhaushalte, rund 20 Euro (7,3 Prozent) Vierpersonenhaushalte und Fünf- und Mehrpersonenhaushalte rund 22 Euro (7,1 Prozent) einsparen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, teilt der AWB mit, dass der Jahresbescheid aus technischen Gründen Änderungen aus den beiden Vormonaten nicht berücksichtigen kann. Daten können darin lediglich bis zum 30. November des Vorjahres aktualisiert werden. Wenn nach diesem Tag, zum Beispiel im Dezember oder Januar, eine Änderung stattgefunden hat, konnte diese im Jahresbescheid noch nicht berechnet werden. Denn Umzüge, Todesfälle oder Geburten, die z.B. im Dezember des Vorjahres stattgefunden haben, werden dem Abfallwirtschaftsbetrieb erst ab Mitte Januar bekannt. Ein aktualisierter Änderungsbescheid wird schnellstmöglich per Post versendet.
Nach Erhalt des Bescheides besteht zudem eine einmonatige Widerspruchsfrist. Das Procedere hierzu ist auf der Rückseite des Bescheides erläutert. Ein Gebührenbescheid, der nicht den Tatsachen entspricht, entbindet den Grundstückseigentümer allerdings nicht von der Zahlungspflicht. Geänderte Beträge werden mit der nächsten Rate verrechnet oder auch auf Wunsch umgehend zurückerstattet. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Müllgebühren vereinfacht und verbilligt den Zahlungsverkehr. Allerdings sollte der Gebührenzahler nicht vergessen sicherzustellen, dass das Konto zu den Abbuchungsterminen am 15. Februar und am 15. August so aufgefüllt ist, dass eine Abbuchung ohne Schwierigkeiten vonstatten gehen kann. Zur Klärung weiterer Fragen stehen die Mitarbeiter des AWB gerne montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr sowie montags bis mittwochs, 14 bis 16 Uhr, donnerstags, 14 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Durchwahl-Nummern sowie die Öffnungszeiten für eine persönliche Vorsprache sind auf jedem Bescheid zu finden. Anrufer sollten berücksichtigen, dass sich insbesondere montags die größte Zahl Rat suchender Bügerinnen und Bürger an den AWB wendet und die Telefonleitungen deshalb häufig belegt sind.
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