12.08.2015
Aufgrund der §§
16 I Nr. 2 (analog) und 23 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom
28. September 2005 (GVBl. Nr. 20, S. 387), wird verordnet:
Artikel 1
Die Rechtsverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Sandgrube
– Im Pflänzer“ vom 19. Dezember 1994 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese
Rechtsverordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Alzey,
06. August 2015
gez.
Ernst Walter Görisch
Landrat
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Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey