Rechte und Pflichten im Ehrenamt diskutiert

08.11.2011

Wer haftet bei Schadensfällen im Verein, welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten für gemeinnützige Organisationen, wie sind Spenden zu behandeln, waren nur einige der Fragen, die im Rahmen der Veranstaltung Rechtsfragen im Ehrenamt“ in den Räumen der IGS Osthofen kürzlich von Experten beantwortet wurden. In Kooperation mit dem Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz hatte die „Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“ der Staatskanzlei gemeinsam mit dem Landkreis Alzey-Worms alle in Vereinen engagierten Vorstandsmitglieder, sonstige Vereinsmitglieder sowie alle am Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser kostenlosen Weiterbildungsveranstaltung eingeladen.

Rund 150 Vereinsvertreter aus dem Landkreis Alzey-Worms und der weiteren Region nahmen das Angebot wahr und beteiligten sich an den insgesamt vier angebotenen Workshops zu den Themen „Steuer- und Spendenrecht“, „Vereinsrecht“, „Versicherungsrecht“ und „Stiftungsrecht/Bürgerstiftungen“. Im Vordergrund der interaktiven Workshops stand die Diskussion von Praxisfällen aus dem Vereinsalltag und die Beantwortung von individuellen Fragestellungen.  

In seiner Begrüßung hob der rheinland-pfälzische Staatssekretär im Finanzministerium, Dr. Salvatore Barbaro, hervor, wie sehr unsere Gesellschaft auf das Ehrenamt angewiesen sei, welchen Aufwand und Verzicht dieses aber zugleich bedeute. Viele Leistungen, die ehrenamtlich erbracht werden, würden oftmals als selbstverständlich angesehen. In diesem Zusammenhang forderte Landrat Ernst Walter Görisch in einem Grußwort, dass sich in noch stärkerem Maße eine „Anerkennungskultur“ entwickeln müsse, da ehrenamtlich Aktive eine wesentliche Stütze unseres Gemeinwesens seien. Görisch freute sich, dass das Ehrenamt im Land Rheinland-Pfalz wie auch im Landkreis Alzey-Worms einen vergleichsweise sehr hohen Stellenwert einnehme. So steht Rheinland-Pfalz nach Angaben der Landesregierung bundesweit - mit Baden Württemberg und Niedersachsen - gemeinsam an der Spitze. Aktuellen Zahlen zufolge machen 41 Prozent der ab 14-jährigen rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger bei einem Ehrenamt mit. Wichtig sei es laut Görisch, die Rahmenbedingungen zu optimieren, die das Ehrenamt attraktiv machen und Menschen motivieren, sich in ihrer Freizeit freiwillig für ihre Nächsten und für das Gemeinwohl einzusetzen. Erich Menger von der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei betonte, dass Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland sei, das eine derartige Fortbildung für Ehrenamtliche anbiete. Auf der Internetseite www.wir-tun-was.de stünden zudem umfangreiche Informationen zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit bereit. Dort existiere auch eine „Ehrenamtsbörse“, wo ehrenamtliche Positionen angeboten werden.  

Das Deutsche Rote Kreuz sorgte mit seinen Ortsvereinen aus Osthofen und Gundersheim für das umfassende leibliche Wohl der Teilnehmer.

Erich Menger von der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz informierte in seinem Workshop über alle Fragen und Fallstricke rund um das Thema ´Vereinsrecht´
Erich Menger von der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz informierte in seinem Workshop über alle Fragen und Fallstricke rund um das Thema ´Vereinsrecht´
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